Handbuch des neuen Kindschafts- und Namensrechts
1. Aufl. 2019
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S. 2651. Zum Modellprojekt Familiengerichtshilfe
Das Modellprojekt Familiengerichtshilfe wurde im Januar 2012 gestartet und läuft seit April 2012 mit vollem Personalstand. Grundsätzlich sollen Expertenteams den Familiengerichten zur Seite gestellt werden und diese in Obsorgeverfahren und Verfahren zum Recht auf persönlichen Kontakt unterstützen.
1.1. Standorte und Mitarbeiter
Die Familiengerichtshilfe wurde an den Bezirksgerichten Wien Innere Stadt, Innsbruck, Leoben und Amstetten eingerichtet. Die Teams bilden jeweils ein Expertenteam, bestehend aus Sozialarbeiterinnen und Klinischen und Gesundheitspsychologinnen oder Pädagoginnensowie einer Teamleitung, der die Fachaufsicht obliegt. An den Standorten Leoben und Innsbruck werden außerdem die Kernaufgaben der Jugendgerichtshilfe übernommen. Begleitend beforscht und evaluiert wird das Modellprojekt durch das IRKS – Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie in Wien.
1.2. Ziele der Einrichtung
Als Gründe für die beabsichtigte Einrichtung einer Familiengerichtshilfe und gleichzeitig als Ziele des Modellprojekts stehen in erster Linie die Verkürzung der Verfahrensdauern sowie das Abwenden der Rollenkonflikte der Familienrichterinnen und der JWT.
Neben unabänderlichen Erfordernissen gerichtlicher Verfahren und der Dauer der einzelnen Verfahrensschritte führt die Überlastung der Familiengerichte, der JWT und auch der gerichtlich beeideten Sachverständigen zu langen Verfahrensdauern, die vor allem die beteiligten Kinder stark belasten. Die Familiengerichtshilfe ist direkt in den Bezirksgerichten bzw in deren unmittelbarer Nähe angesiedelt,