Rechtsökonomie der Verträge
1. Aufl. 2019
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S. 96VI. Standardverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Standardverträge sind grundsätzlich solche, die präsumtiven Vertragspartnern für verhältnismäßig einfache Kaufakte einen strukturierten Text zur Verfügung stellen, der die maßgeblichen Elemente des Vertrags enthält und lediglich in Details, etwa der Bezeichnung des Gegenstands oder der Liefermenge, adaptiert werden muss. Diese Art der Optimierung mag insbesondere für unerfahrene Vertragspartner hilfreich sein, weil dadurch die Notwendigkeit entfällt, die wichtigsten Punkte des Vertrags zu erheben, wobei gerade bei im Internet erhältlichen Verträgen bzw Vertragsmustern besondere Vorsicht hinsichtlich der Vertrauenswürdigkeit der Quelle sowie der Richtigkeit des Inhalts geboten ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) indessen finden überall dort Verwendung, wo Unternehmen eine Vielzahl von Verträgen selbst in kürzesten Zeiträumen abschließen. Es handelt sich um vorformulierte, standardisierte Vertragsbedingungen, welche dem Vertragspartner zwecks Vertragsabschluss vorab zugehen, wobei dies vor allem aus Rationalisierungs- sowie Spezialisierungsüberlegungen erfolgt.
Sowohl für Standardverträge, mehr aber noch für AGB ist e...