Richterliche Rechtsfortbildung und ihre Grenzen
1. Aufl. 2019
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S. 115Diskussionsbericht
Simon Drobnik
Zu Beginn der Diskussion konstatiert Ferdinand Kerschner, die österreichischen Höchstgerichte würden sich mehr und mehr vom Gesetz entfernen, weshalb die Relevanz der „Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung“ höher denn je sei. Zum Referat von Michael Potacs merkt Ferdinand Kerschner an, der Kanon der Interpretationsmethoden könne aus seiner Sicht nicht als bewegliches System verstanden werden. In diesem Fall trete nämlich das Problem auf, dass das Rangverhältnis der einzelnen Elemente zueinander unklar ist – es gebe keine „Maßeinheit“, welche die Abwägung inhaltlich determiniert. Dies berge wiederum die Gefahr, dass Gerichte das subjektiv gewünschte Ergebnis unter Ausnutzung der Freiheit begründen, die ein derartiges bewegliches System verleiht. Somit sei die Argumentation Resultat des gewünschten Ergebnisses und nicht umgekehrt. Daher müsse es sehr wohl eine Rangordnung der einzelnen Interpretationselemente geben, die aus verfassungsrechtlichen Prinzipien zu entwickeln sei.
Der von Ferdinand Kerschner vertretenen Auffassung einer Rangordnung der Interpretationsmethoden tritt Michael Potacs entgegen. Die einzelnen Auslegungsmethoden könnten je nach de...