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Ulrich Torggler

Richterliche Rechtsfortbildung und ihre Grenzen

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-4091-4

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Dokumentvorschau
Richterliche Rechtsfortbildung und ihre Grenzen (1. Auflage)

S. 801. Einleitung: Relevanz, Begriff und allgemeine Zulässigkeit der richtlinienkonformen Rechtsfortbildung

1.1. Der Umfang der richtlinienkonformen „Interpretation“ als Dauerbrenner der Methodenlehre

Die Juristische Methodenlehre versucht, das Recht mit zahlreichen Argumentationsfiguren zu erschließen: Sie ist Legitimations- und Begründungslehre. So sehr sich unser Recht im Zuge der europäischen Einigung in zahlreichen Teilbereichen unserer Rechtsordnung gewandelt hat, so sehr verlangt die Europäisierung von der klassischen Methodenlehre eine Öffnung, ein „Update“ ihrer teilweise jahrhundertealten Traditionen.

Das lässt sich anhand eines knapp 30 Jahre alten Beispiels aufzeigen. Es war nämlich die methodische Arbeit des BAG in der Harz-Entscheidung, die schon im Jahr 1989 den in der europäischen Anti-Diskriminierungsrichtlinie geregelten Arbeitnehmerschutzrechten in Deutschland entscheidend zum Durchbruch verhalf: Die Richtlinie sah vor, dass ein Bewerber um einen Arbeitsplatz im Falle der Diskriminierung Zugang zu den Gerichten haben müsse. Der deutsche Gesetzgeber hatte dem Bewerber in der alten Fassung des § 611a BGB ausschließlich den Ersatz der Bewerbungskosten zugestanden, was der EuG...

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