Ginthör/Hasch

Prokurist und Handlungsbevollmächtigter

Rechte und Pflichten

2. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3338-1

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Prokurist und Handlungsbevollmächtigter (2. Auflage)

S. 966. Strafrechtliche Verantwortlichkeit

6.1. Schädigung des Geschäftsherrn

294

Die grundsätzlich in Frage kommenden strafrechtlich relevanten Delikte in Bezug auf einen Vertreter sind die Untreue sowie die Geschenkannahme durch Machthaber. Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015, das mit in Kraft getreten ist, beinhaltet eine Änderung des Untreuetatbestandes.

295

Untreue gemäß § 153 StGB ist dann erfüllt, wenn eine durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich missbraucht und dadurch einem anderen ein Vermögensnachteil zugefügt wird. Die Verwirklichung des Delikts ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen sanktioniert.

Die bekannte OGH-Entscheidung im Fall Libro, die in der Lehre teils heftig kritisiert wurde, hat eine Diskussion rund um den Tatbestand der Untreue iSd § 153 StGB ausgelöst. Der OGH bestätigte jedoch letztlich die Urteile gegen zwei Vorstände der Libro AG wegen Untreue, da diese eine Ausschüttung an deren 100%ige Muttergesellschaft UD-AG, beschlossen durch deren Aktionäre, nicht verhindert hatten. Begründet wurde die Entscheidung mit der R...

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