Prokurist und Handlungsbevollmächtigter
2. Aufl. 2017
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S. VVorwort
Das Geschäftsleben erlaubt es Geschäftspartnern in vielen Fällen nicht, direkt miteinander in Kontakt zu treten. Für derartige Fälle bietet das Rechtsinstitut der Stellvertretung einen sinnvollen und vielfach notwendigen Weg, andere Personen für einen selbst rechtsgültig tätig werden zu lassen.
Mit der Prokura steht eine besondere, weil standardisierte Möglichkeit unternehmerischer Stellvertretung zur Verfügung, deren Außenwirkung aufgrund ökonomischer und rechtlicher Notwendigkeiten durch ein striktes Regelungsgefüge vorgegeben ist. Der Aufgabenbereich, die Rechte und Pflichten des Prokuristen sind mannigfaltig und werden oftmals unterschätzt.
Neben der Prokura existiert die Handlungsvollmacht, deren Erteilung mit weitaus weniger Formalismen verbunden ist und deren Inhalt und Außenwirkung sich vielmehr aus den Erteilungsumständen als aus dem Gesetz ergeben.
Zum seit in Geltung stehenden Unternehmensgesetzbuch (UGB) ist eine reichhaltige Judikatur samt Neuerungen ergangen, die auch in diesem Werk ihren Niederschlag finden.
Ziel dieses Buches ist es, dem unternehmerischen Stellvertreter einen praxisorientierten Leitfaden für die täglichen Fragen der Ausübung seiner Vertretungsmacht in die Hand z...