Produkthaftung bei nationalen und internationalen Verträgen
1. Aufl. 2016
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S. 68IV. Produkthaftung in ausgewählten Jurisdiktionen
Innerhalb der Europäischen Union ist das Produkthaftungsregime grundsätzlich vereinheitlicht, mit Ausnahme der internationalen Zuständigkeit und der Bestimmung des materiellen Rechtes, da Dänemark von seinem Vorbehaltsrecht in beiden Fällen Gebrauch gemacht hat. Einige Staaten, die nicht der Europäischen Union angehören, haben zumindest die Prinzipien der Produkthaftungsrichtlinie in das eigene nationale Recht übernommen oder ein eigenständiges Regime erarbeitet. Dieses Kapitel soll nun Produkthaftungsregime aus ausgewählten Jurisdiktionen diskutieren, wobei hier nur ein oberflächlicher Überblick über das anwendbare Regime gegeben werden kann. Dieses Kapitel ermöglicht eine erste Einschätzung darüber, welche Besonderheiten ein Exporteur in diesen Jurisdiktionen zu erwarten und somit natürlich auch vertraglich zu bedenken hat.
A. Schweiz
Die produkthaftungsrechtlichen Vorschriften finden sich seit 1993 im Bundesgesetz über die Produkthaftpflicht (Produkthaftpflichtgesetz, PrHG) wieder. Das Schweizer Recht ist an die Produkthaftungsrichtlinie der Europäischen Union angepasst. Die Schweiz operiert – im Vergleich zu vielen anderen Jurisdik...