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Karina Hellbert

Produkthaftung bei nationalen und internationalen Verträgen

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3310-7

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Produkthaftung bei nationalen und internationalen Verträgen (1. Auflage)

S. 18III. Produkthaftung: Business-to-Consumer (B2C)

A. Einführung

Dass Hersteller für Schäden, die durch ihre defekten Produkte verursacht werden, auch zur Verantwortung gezogen werden können, hat sich in Österreich erst in den 70er Jahren durch entsprechende einschlägige Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) ergeben, und zwar als Antwort auf das Fehlen einer gesetzlichen Grundlage. Im Laufe der Zeit wandelte sich das ursprüngliche Konzept der Produzentenhaftung immer mehr in Richtung Produkthaftung, welche dann in weiterer Folge in eine europarechtliche Grundlage gegossen wurde. Der folgende Abschnitt diskutiert daher zuerst die Wandlung der „Produzentenhaftung“ zur Produkthaftung, sodann die Frage, welche Haftungen den Hersteller treffen, und im Anschluss die Durchsetzung der Ansprüche des Konsumenten gegenüber dem Hersteller.

1. Produzentenhaftung

Das Konzept der Produzentenhaftung, also die Haftung für Mangelfolgeschäden, hat sich erst im Laufe der Zeit in der österreichischen Judikatur und Literatur durchgesetzt. Im Jahre 1908 wurde dies von der Gerichtsbarkeit noch abgelehnt. Der Hintergrund der damaligen Entscheidung war, dass das geschädigte Opfer zwei Flaschen Bier in einem Ga...

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