Produkthaftung bei nationalen und internationalen Verträgen
1. Aufl. 2016
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S. VVorwort
Unabhängig davon, ob ein Produkt in der Entwicklung nur wenige Cent gekostet hat oder mehrere Milliarden Euro, müssen sich diese Produkte sowohl marketingmäßig als auch technisch am Markt behaupten. Auch wenn noch so viel technisches Know-how in die Entwicklung geflossen ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein Produkt nicht trotzdem fehlerhaft sein kann, sei es in Form eines Konstruktionsfehlers oder eines Ausreißers in der Produktion selbst, welcher trotz bester Qualitätsmanagementsysteme nicht immer verhindert werden kann. Für all diese Fehler gilt gleichermaßen: Für den Schaden, der dadurch entstanden ist, haften grundsätzlich die Hersteller gegenüber dem Konsumenten innerhalb der Europäischen Union verschuldensunabhängig und gegenüber ihren eigenen Käufern, je nach Ausbildung des nationalen Systems, verschuldensabhängig. Die Vereinheitlichung der Haftung gegenüber dem Konsumenten erleichtert das Agieren in der Europäischen Union und in Ländern, die sich an dieser Richtlinie orientieren.
Komplexer wird es dann, wenn ein Produkt nicht nur in der Europäischen Union verkauft wird, sondern aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtung auch außerhalb der Europäischen Union,...