Schneider

Privatinsolvenz

4. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4359-5

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Privatinsolvenz (4. Auflage)

S. 11210. Wohnung des Schuldners

Einen bedeutenden Wert stellt in vielen Fällen die Wohnung des Schuldners dar. Zu denken ist hier insb an Eigentum des Schuldners, aber auch an Wohnungen, an denen nicht unbeträchtliches Kapital gebunden ist, wie dies vor allem bei Genossenschaftswohnungen der Fall ist. Aber auch hinter Mietwohnungen kann durchaus ein nicht unbedeutender Kapitalwert stehen, wie etwa eine hinterlegte Kaution oder ein zu erwartender Aufwandersatz für getätigte Investitionen. Für die in Wohnraum gebundenen Vermögenswerte gilt grundsätzlich ebenfalls das Verwertungsgebot im Insolvenzverfahren.

Zur Verwertung befugt ist grundsätzlich auch hinsichtlich der Wohnung der Schuldner. Da es sich dabei regelmäßig um eine Angelegenheit handelt, die mit besonderen Schwierigkeiten verbunden ist, ist zu deren Besorgung ein Masseverwalter mit beschränktem Wirkungskreis zu bestellen. Im Übrigen steht beim Schuldner aufgrund der Interessenkollision ein Nachteil für die Gläubiger zu befürchten, weshalb auch aus diesem Blickwinkel die Bestellung eines Masseverwalters ratsam ist. Immerhin geht es um den Wohnraum des Schuldners, weshalb dieser an einer Verwertung typischerweise nicht interessiert ...

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