Umgründungen
1. Aufl. 2013
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1. Allgemeines
Die Ausschüttungsfiktion des § 9 Abs 7 UmgrStG bezweckt die Besteuerung von thesaurierten Gewinnen anlässlich der Umwandlung. Thesaurierte Gewinne sind zwar bereits der KöSt unterlegen, wurden aber noch nicht mit der KESt belastet. KESt fällt nach dem 2-stufigen Besteuerungsregime bei Körperschaften (25 % KöSt, 25 % KESt) erst bei Ausschüttung der Gewinne an. Durch eine Umwandlung kommt es zu einem Wechsel ins Besteuerungsregime der Personengesellschaften, wonach Gewinne bei Realisation einmalig mit einem progressiven Steuersatz (max 50 %) erfasst werden und in Folge gewinnneutral entnehmbar sind. Wenn also thesaurierte Gewinne steuerneutral zu Buchwerten in das Vermögen einer Personengesellschaft übernommen werden, so sind diese nach dem ESt-Regime (KESt)-frei entnehmbar, obwohl sie bis dahin „nur“ mit KöSt belastet worden sind.
Die heutige Fassung der Ausschüttungsfiktion geht auf das AbgÄG 2012 zurück. Vor dieser Gesetzesänderung wurde die Höhe der Ausschüttungsfiktion durch Zuschläge und Abschläge vom unternehmensrechtlichen Reinvermögen ermittelt. Diese Regelungstechnik ermöglichte jedoch eine ganze Reihe von Gestaltungen, die von der Finanzverwaltung unerwünscht waren. Zude...