Umgründungen
1. Aufl. 2013
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1. Allgemeines
Eine Umwandlung iSd UmgrStG liegt vor, wenn der Umwandlungsvorgang nach dem UmwG zulässig ist, das Betriebserfordernis – das Vorhandensein eines Betriebes am Umwandlungsstichtag und am Tag des Umwandlungsbeschlusses – erfüllt und eine allfällige Steuerhängigkeit der unter der Besteuerungshoheit der Republik Österreich entstandenen stillen Reserven samt allfälligem Firmenwert beim Rechtsnachfolger gewährleistet ist. Fällt eine Umwandlung unter das UmgrStG, so unterbleibt die Aufdeckung der im Umwandlungsvermögen enthaltenen stillen Reserven und es kommt zu einer Buchwertfortführung.
Der Grundsatz der Buchwertfortführung kann bei grenzüberschreitenden Umwandlungen zu einem Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts an den im Umwandlungsvermögen enthaltenen stillen Reserven und einem allfälligen Firmenwert führen. Diesem Risiko wirkt das UmgrStG in § 7 entgegen, der die künftige Besteuerung stiller Reserven samt allfälligem Firmenwert im Vermögen durch das Steuerverstrickungserfordernis im Inland gewährleistet. Seit dem BBG 2007 enthält Art II UmgrStG zusätzlich zur Gesellschaftsebene auch ein Steuerverstrickungserfordernis auf der Gesellschafterebene. Zudem verhindert die in § 9 Abs 6 UmgrStG geregelte Aussc...