Umgründungen
1. Aufl. 2013
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1. Grundlagen
1.1. Gesellschaftsrechtliche Ausgangssituation und Anwendungsvoraussetzungen
Die Frage der gesellschaftsrechtlichen Zulässigkeit von grenzüberschreitenden Verschmelzungen unter Beteiligung österreichischer Kapitalgesellschaften ergibt sich innerstaatlich seit 2004 jedenfalls aus der unmittelbar anwendbaren SE-Verordnung. Die SE (Europäische Aktiengesellschaft) war und ist keine Gesellschaftsform für die „Masse“, doch durch das EU-Verschmelzungsgesetz können seit Dezember 2007 vor allem auch GmbHs grenzüberschreitend verschmolzen werden; die grenzüberschreitende Verschmelzung hat seither an praktischer Bedeutung gewonnen.
§ 1 Abs 1 UmgrStG knüpft an gesellschaftsrechtliche Verschmelzungen und Vermögensübertragungen an. Sodann setzt § 1 Abs 2 erster Satz UmgrStG für eine steuerneutrale Verschmelzung noch die Steuerhängigkeit der stillen Reserven (einschließlich Firmenwert) der übertragenden Körperschaft bei der übernehmenden Körperschaft voraus. Die Maßgeblichkeit des Gesellschaftsrechtes sowie die Steuerhängigkeit der stillen Reserven sind damit die beiden Anwendungsvoraussetzungen für Art I UmgrStG.
S. 16 Diese Steuerhängigkeit der stillen Reserven soll durch die Buchwertverknüpfung sichergestellt werden. Dies gelingt aber nicht i...