Alexandra Knell

Praxisfragen des Arbeitsrechts

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-1434-2

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Praxisfragen des Arbeitsrechts (1. Auflage)

1. Einleitung

Mit einem Dienstvertrag begründen Dienstgeber und Dienstnehmer das Dienstverhältnis. Dienstverträge können sowohl schriftlich als auch mündlich abgeschlossen werden. Kommt der Dienstvertrag mündlich zustande, muss der Dienstgeber dem Dienstnehmer einen Dienstzettel mit einem bestimmten Mindestinhalt ausstellen.

Der Nachteil der Verwendung eines Dienstzettels ist sein deklarativer Charakter. Dies bedeutet, dass der Dienstgeber damit nur mündlich getroffene Vereinbarungen bestätigt. Würde der Dienstzettel also beispielsweise auf ein Gehalt von EUR 2.000 brutto Bezug nehmen, kann der Dienstnehmer trotzdem noch im Streitfall den Beweis darüber antreten, dass der Arbeitgeber und er in Wahrheit EUR 2.500 brutto vereinbart haben. Weist hingegen ein Dienstvertrag ein Gehalt von EUR 2.000 brutto aus, so handelt es sich dabei um die Vereinbarung selbst – der Dienstnehmer und der Dienstgeber sind daran gebunden. Der Dienstvertrag hat also konstitutiven Charakter. Wenn der Dienstvertrag nicht den für die Dienstzettel vorgeschriebenen Mindestinhalt enthält, muss der Dienstgeber zusätzlich noch einen Dienstzettel ausstellen.

Für Arbeiter werden in der Praxis häufig nur Dienstzettel ve...

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