Personalmanagement und Betriebsrat
1. Aufl. 2016
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S. 113Anhang
Übersichtstabelle Mitwirkungsrechte des BR
Legende
ASG: Arbeits- und Sozialgericht
K: Klage möglich
Kursiv: notwendige Mitbestimmung, Abschluss einer BV notwendig!
Ru: Rechtsunwirksamkeit
Ru*: Rechtsunwirksamkeit bei fehlender Zustimmung
Ru**: Rechtsunwirksamkeit, Zustimmung kann durch ASG ersetzt werden
SSt: Schlichtungsstelle
VWStr: Verwaltungsstrafe möglich
S. 114
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IV.B Allgemeine Mitwirkungsrechte | Norm | Kategorie | Zeitpunkt | Form | Sanktion | Sonstiges |
IV.B.1 Überwachungsrecht | ||||||
Überwachungsrecht bzgl der Einhaltung der die AN des Betriebes betreffenden Rechtsvorschriften (Generalklausel und beispielhafte Aufzählung) | Überwachungsrecht | jederzeit | keine Form, bei umfangreicheren Inhalten Schriftlichkeit | K | Einsichtnahme, Überprüfung und Kontrolle der Auszahlung von den zur Berechnung der Bezüge erforderlichen Unterlagen (§ 89 Z 1 ArbVG) Überwachung der Einhaltung von KV, BV, sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen (§ 89 Z 2 ArbVG) | |
Information über Arbeitsunfälle | Echtes Informationsrecht | unverzüglich | keine Form, bei umfangreicheren Inhalten Schriftlichkeit | K, VwStr | Durchführung und Einhaltung der Vorschriften über AN-Schutz, Sozialversicherung, betriebliche Altersversorgung, Berufsausbildung (§ 89 Z 3 ArbVG) | |
Verständigung von anberaumter Verhandlung oder ... |