Personalmanagement und Betriebsrat
1. Aufl. 2016
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S. 29VI. Die Mitwirkung des Betriebsrates im Personalmanagementprozess
Nachdem nun unmittelbar nach Basisinformationen zur Kommunikation des/der BI mit dem BR ein Überblick über die Befugnisse des BR und deren Intensität gegeben wurde, sollen die einzelnen Phasen des Personalmanagementprozesses nun mit den Mitwirkungsmöglichkeiten verknüpft werden. Ziel ist es, darzustellen, welche Mitwirkungsrechte der Belegschaftsvertretung in den einzelnen Personalmanagementphasen bzgl der diesen jeweils zuordenbaren Personalmanagementinstrumente bestehen. Bevor die einzelnen Phasen beleuchtet werden, sei noch einmal auf die allgemeinen Befugnisse im 1. Abschnitt des 3. Hauptstückes des ArbVG hingewiesen. Diese Teilhaberechte, nämlich das allgemeine Überwachungsrecht, das Interventions-, das Informations- und das Beratungsrecht (vgl IV.B), stehen dem BR grds jederzeit und auch in Bezug auf überlassene Arbeitskräfte zu (s VI.C.3.b). Der BR hat also die Möglichkeit, in jeder der im Anschluss aufgezählten Phasen in jeder Angelegenheit, die mit dem Betriebsgeschehen bzw den AN iZ steht, tätig zu werden und Initiativen zu setzen. Möglich ist allenfalls die Verdrängung bzw Ergänzung dieser allgemeinen Rechte dur...