Desiree Schorn

Personalmanagement und Betriebsrat

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-7073-3424-1

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Personalmanagement und Betriebsrat (1. Auflage)

S. 1I. Einleitung

Der Mitwirkung der Arbeitnehmerschaft im Betrieb kommt eine große Bedeutung zu, weil dadurch ein Interessenausgleich zwischen AG (BI) und AN (MA) erwirkt werden soll. Sofern in betriebsratspflichtigen Betrieben ein BR errichtet ist, hat dieser die Aufgabe, die wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen der AN wahrzunehmen und zu fördern. Damit die von den AN gewählten Interessenvertretungsorgane diese Aufgabe wahrnehmen können, werden diesen Befugnisse eingeräumt, deren Kern in der Betriebsverfassung, dem II. Teil des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG), in den §§ 89 ff ArbVG niedergelegt ist.

Diese Mitwirkungsrechte sind im ArbVG in die Kategorien „Allgemeine Befugnisse“, „Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten“, „Mitwirkung in personellen Angelegenheiten“ und „Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten“ unterteilt. Diese praxisferne Aufteilung stellt die nach Personalmanagementphasen und mit Personalmanagementinstrumenten arbeitenden PersonalistInnen vor die Unsicherheit, nicht zu wissen, in welchem Personalmanagementabschnitt Mitwirkungsrechte der Belegschaftsvertretung in welchem Ausmaß und in welcher Intensität bestehen bzw welche Personalmanagementinstrumente in welcher Form zustim...

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