Personalentsendung kompakt
1. Aufl. 2010
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S. 121Abschnitt C 2 Besteuerung der Arbeitgeber
S. 1221. Einführung
Für den Arbeitnehmer stellt sich die Frage, welcher Staat in welchem Ausmaß das Besteuerungsrecht an seinem Arbeitsentgelt erhält und ausübt. Analog dazu hat der Arbeitgeber zu beurteilen, welcher Staat in welchem Ausmaß jene Einkünfte besteuert, die aus seiner unternehmerischen Tätigkeit resultieren, also beispielsweise seine Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es ist zu klären, welche Lohnnebenkosten anfallen können und welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen eintreten. In diesem Zusammenhang ist auch zu beleuchten, was passieren kann, wenn ein Arbeitgeber seinen steuerlichen Pflichten nicht nachkommt, zum Beispiel Verrechnungspflichten missachtet. Kurz gefasst stellen sich dem Arbeitgeber somit folgende Fragen: Welche Steuern sind in welchem Staat zu leisten? Welche Vorschriften sind zusätzlich aufgrund des Umstandes zu beachten, dass mindestens zwei Staaten im Rahmen einer Entsendung betroffen sind?
Gemäß obiger Ausführungen erfolgt die Gliederung dieses Beitrages. Zuerst wird auf die Frage eingegangen, welcher der beteiligten Staaten das Recht zur Erhebung einer Ertragsteuer (Einkommen- bzw Körperschaftsteuer) hat. Da die Antwort au...