Die Personengesellschaft im Unternehmens- und Steuerrecht
1. Aufl. 2013
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S. 1831. Grundsätzliches zum Sonderbetriebsvermögen
Für Mitunternehmerschaften ist nicht nur notwendiges bzw gewillkürtes Betriebsvermögen von Bedeutung, sondern auch Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb der Mitunternehmerschaft dienen (Sonderbetriebsvermögen).
Sonderbetriebsvermögen (SBV) sind definitionsgemäß aktive und passive Wirtschaftsgüter, die im wirtschaftlichen Eigentum eines oder mehrerer Gesellschafter stehen und dem Betrieb der Personengesellschaft (entgeltlich oder unentgeltlich) dienen. Beispiele sind Darlehen, zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgüter wie Grundstücke, Rechte, Beteiligungen, Patente, Lizenzen, Verbindlichkeiten, Betriebe und Teilbetriebe. Eines der maßgeblichen Kriterien von SBV ist daher, dass es im zivilrechtlichen bzw wirtschaftlichen Eigentum (bzw Miteigentum) der Mitunternehmer steht. Aus diesem Grund wird die Auffassung vertreten, dass SBV Betriebsvermögen des jeweiligen Gesellschafters und nicht der Personengesellschaft ist.
Wirtschaftsgüter des SBV dürfen der Gesellschaft darüber hinaus nicht nur vorübergehend dienen. Wenn das Wirtschaftsgut (nur) vorübergehend der Mitunternehmerschaft dient, sind die steuerlichen Konsequenzen von Nutzungseinlagen zu zieh...