Die Personengesellschaft im Unternehmens- und Steuerrecht
1. Aufl. 2013
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(insbesondere der GmbH & Co KG)
S. 691. Die Entwicklung eines Sonderrechts
In der 1970 in erster Auflage erschienen kompendienhaften Darstellung des Rechtes der GmbH & Co KG von Kastner und Stoll war noch ein eigener Beitrag der Frage der handelsrechtlichen Zulässigkeit der GmbH & Co gewidmet. Diese Frage hat der Gesetzgeber inzwischen implizit geklärt, indem er in zahlreichen Bestimmungen einzelne Regelungen zu dieser besonderen Ausgestaltung einer Personengesellschaft getroffen hat, womit – da ansonsten diese Regelungen sinnlos wären – die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit außer Streit gestellt worden ist. In diesen Regelungen wird zumeist auf das Element des Fehlens einer unbeschränkt haftenden natürlichen Person als Gesellschafter einer OG oder KG abgestellt und nicht auf die Beteiligung einer GmbH als ausschließliche Komplementärin. So hat der Gesetzgeber mit § 19 Abs 2 UGB die Rechtsprechung kodifiziert, wonach bei Fehlen einer natürlichen Person als persönlich haftender Gesellschafter auch im Falle der Fortführung einer bereits bestehenden Firma dieser Umstand in der Firma offenzulegen ist. Ebenso gilt dies für die Angabe auf Geschäftspapieren und Bestellscheinen (§ 14 Abs 1 UGB). Dieselbe Regelungstechnik...