Die Personengesellschaft im Unternehmens- und Steuerrecht
1. Aufl. 2013
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S. 231. Allgemeine Grundlagen
1.1. Vorbemerkung
Wenn auch zu allgemeinen Grundlagen das eine oder andere bereits gesagt wurde oder noch darauf eingegangen werden wird, ist es erforderlich, vor Überlegungen zu Gestaltungsfragen die rechtstheoretische Basis zu kennen. Ich möchte daher in einem ersten Teil ein paar Punkte behandeln, die mir für die kautelarjuristische Praxis bedeutsam erscheinen. Wichtig ist es mir weiters, die Punkte anzusprechen, die als rechtsdogmatische Basis für die Gestaltungspraxis unerlässlich sind. Ich möchte mich auf die Behandlung des Gesellschaftsvertrages bei der OG beschränken und lediglich an bestimmten Stellen Einzelhinweise geben, die mir bei der Errichtung eines Gesellschaftsvertrages einer KG wichtig erscheinen.
1.2. Form des Gesellschaftsvertrages
Der Abschluss bedarf keiner besonderen Form, kann daher auch schriftlich oder mündlich erfolgen. Gewillkürte Form durch Parteienvereinbarung ist möglich. Ein Abgehen kann jedoch nach hA ebenso formfrei und auch stillschweigend geschehen. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit ist schriftlicher Abschluss dringend anzuraten. Dies gilt auch deshalb, weil – wie ich später zeigen möchte – in nicht gut dokumentierten Si...