Persönliche Haftung der Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
2. Aufl. 2019
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S. V Vorwort
Ob für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder oder Aufsichtsräte: Die möglichen Haftungsszenarien stellen sich in der Praxis äußerst vielfältig dar. Neben Vermögenseinbußen infolge zivilrechtlicher oder verwaltungsrechtlicher Inanspruchnahme bedeuten auch die, in letzter Zeit aktuell gewordenen strafrechtlichen Überprüfungen für den Betroffenen einen unwiederbringlichen Schaden.
Die im Haftungsfall eingeholte Rechtsberatung kann den Schaden im Einzelfall oft nur mehr mindern, sind doch etwa bereits mit der Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungsschritte kaum wieder gutzumachende Schäden für die eigene Reputation verbunden.
Auch wenn es für den Praktiker nicht zuletzt aufgrund der stetig zunehmenden Gesetzesflut schwierig ist, den umfassenden Überblick über die eigenen Pflichten zu wahren, bewahrheitet sich die Redensart „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ im Haftungsfall mit aller Härte. Nur das Wissen um die eigenen Pflichten und dessen (durchaus auch organisatorische) Umsetzung vermag daher neben dem Vermögen auch – gerade im Hinblick auf die Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts – die persönliche Freiheit bereits im Vorfeld effektiv zu schüt...