Persönliche Haftung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte
1. Aufl. 2013
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S. 133Teil D: Versicherungssicht
1. Managerhaftung aus Versicherungssicht
1.1. Das Risiko der Manager
1.1.1. Das Risiko
Als Manager sind in diesem Sinne in erster Linie gesetzliche Vertreter juristischer Personen zu verstehen, vor allem also Geschäftsführer von GmbHs, Vorstände von Aktiengesellschaften und Genossenschaften. Eine ganz ähnliche Risikosituation haben auch Vorstände von Privatstiftungen oder Vorstände von großen Vereinen, wenn diese eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Tätigkeit entfalten.
Der Versicherer konzentriert sich auf Risiken, welche durch Grundlegung in Gesetzen eine rechtliche Basis haben und in den finanziellen Auswirkungen bewältigt werden sollen. Ein Managerleben mag auch besondere gesundheitliche Risiken bergen und gravierende Auswirkungen auf die Gestaltung des familiären Umfeldes haben – hier geht es aber nur um das klassische Berufsrisiko, um die Haftungssituation des Managers. Manager sind in meiner Betrachtung in aller Regel angestellte Organvertreter und Aufsichtsräte einer Kapitalgesellschaft. Diese Personen fragen Versicherungsschutz für ihre berufliche Tätigkeit nach.
Das Risiko hat drei Ausprägungen:
Aufgrund der Berufsausübung in ein Strafverfahren verw...