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Georg Muhri/Peter Ertl/Roland Gerlach/Norbert Griesmayr

Persönliche Haftung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte

1. Aufl. 2013

ISBN: 978-3-7073-2280-4

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Dokumentvorschau
Persönliche Haftung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte (1. Auflage)

S. 119Teil C: Rechnungswesen

1. Managerhaftung im Rechnungswesen

Für die Organhaftung sind auch in diesem Zusammenhang die allgemeingültigen Haftungsvoraussetzungen relevant. Neben dem Schaden und der Verursachung (Kausalität) muss auch Rechtswidrigkeit und Verschulden vorliegen. Sind diese Tatbestände kumulativ erfüllt, haben die jeweils Geschädigten Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung.

Das österreichische Gesellschaftsrecht definiert in § 84 Abs 1 AktG und § 25 Abs 1 GmbH einen sehr strengen Haftungsmaßstab für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft und Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Organe sind zu einer ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsführung verpflichtet. Verletzen sie diese Pflichten, haften sie als Schuldner zur ungeteilten Hand. Die Haftung erstreckt sich aber nicht nur auf die Gesellschaft selbst (Tätigwerden zum Wohle der Gesellschaft), sondern auch unmittelbar gegenüber Gesellschaftern und Gesellschaftsgläubigern. Über die im Gesetz definierten Pflichten hinaus kann die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag weitere Pflichten der Organe definieren, die es im Rahmen der Tätigkeit zu beachten gilt. Gerade die in den letzten Jahren deutlich ...

Persönliche Haftung für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte

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