Praxisleitfaden Der österreichische Bauvertrag
1. Aufl. 2011
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S. 153X. Die Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe ist ein pauschalierter Schadenersatz. Sie wird auch Pönale oder Konventionalstrafe genannt. Ein konkreter Schadensnachweis ist bei einer vereinbarten Vertragsstrafe nicht erforderlich[Kein konkreter Schadensnachweis erforderlich], worin für den Berechtigten in der Praxis einer großer Vorteil liegt. Die Vertragsparteien haben bei der Vereinbarung der Vertragsstrafe durchaus einen sehr weiten Spielraum, sodass bei diesem wichtigen Thema besonders auf die Vertragsgestaltung zu achten ist. In der Regel wird meist die verspätete Fertigstellung (Verzugsschaden) pönalisiert. Sie kann aber auch für den Fall der Nichterfüllung der geschuldeten Leistung vereinbart werden.
Aus der Interessenlage des Auftragnehmers sind die nachfolgenden Vereinbarungen besonders wichtig:
die Vereinbarung des Erfordernisses eines Verschuldens als Voraussetzung für die Fälligkeit der Vertragsstrafe,
die Vereinbarung einer Begrenzung der Vertragsstrafe der Höhe nach,
der Ausschluss von über die Vertragsstrafe hinausgehenden Schadenersatzansprüchen,
eine klare vertragliche Definition, welcher Termin (allenfalls welche Zwischentermine) pönalisiert werden.
Praxistipp:
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