Praxisleitfaden Der österreichische Bauvertrag
1. Aufl. 2011
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S. 139VIII. Der Schadenersatz
Schadenersatz ist das Einstehenmüssen für rechtswidrig verschuldete Schäden. Der Schadenersatz regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter für den ihm entstandenen Schaden Ersatz verlangen darf. Dabei wird grundsätzlich zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung unterschieden.
Allgemeine Voraussetzungen für einen durchsetzbaren Schadenersatzanspruch[Voraussetzungen für Schadenersatz] sind:
Das Vorhandensein eines Schadens,
Die Verursachung eines Schadens,
Die Rechtswidrigkeit eines schadenverursachenden Handelns und
das Vorliegen eines Verschuldens.
Praxistipp:
In vielen Fällen werden Schadenersatzansprüche von einer Haftpflichtversicherung gedeckt sein (Betriebshaftpflicht- oder Kfz-Haftpflichtversicherung). Prüfen Sie bei Schadenersatzansprüchen daher immer eine mögliche Versicherungsdeckung[Prüfung der Versicherungsdeckung]. Besteht Versicherungsdeckung, hat die Versicherung die Aufgabe, den Anspruch abzuwehren oder zu befriedigen. Bei vorhandener Versicherungsdeckung dürfen Sie jedoch keine Zusagen ohne Rücksprache mit der Versicherung abgeben, sonst könnten Sie Versicherungsansprüche verlieren!