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Wolfgang Hussian/Nikolaus Weselik

Praxisleitfaden Der österreichische Bauvertrag

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1250-8

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Praxisleitfaden Der österreichische Bauvertrag (1. Auflage)

S. 73IV. Die Mehr- oder Minderkosten nach der B 2110

Nachdem im vorigen Kapitel in erster Linie die gesetzlichen Regelungen behandelt wurden, sollen in diesem Kapitel die spezifische Regelung der Mehrkostenvergütung der ÖNORM B 2110 im Mittelpunkt stehen.

1. Begriffe der ÖNORM B 2110

Die ÖNORM B 2110 definiert einige Begriffe, die für die weiteren Ausführungen wesentlich sind.

Unter Leistungsumfang oder auch Bau-Soll sind alle Leistungen des Auftragnehmers zu verstehen, die durch Vertrag unter den daraus abzuleitenden objektiv zu erwartenden Umständen der Leistungserbringung festgelegt werden (Punkt 3.8 der ÖNORM B 2110). Diese Leistungen sind in den Vertragsunterlagen, wie Leistungsverzeichnis oder Plänen, näher beschrieben. Mit dieser Definition werden auch die objektiv zu erwartenden Umstände der Leistungserbringung Vertragsinhalt. Aus diesem Grund stehen Mehr- oder Minderkostenforderungen zu, wenn sich diese Umstände ändern. Gemäß Punkt 7.1 ist mit dem vereinbarten Entgelt das Bau-Soll abgegolten.

Eine Änderung der Umstände der Leistungserbringung liegt dann vor, wenn die Leistung selbst unverändert, jedoch unter anderen Bedingungen, insbesondere anderen zeitlichen oder technischen Bedin...

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