Praxisleitfaden Der österreichische Bauvertrag
1. Aufl. 2011
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S. 55III. Die Vergütung beim Bauvertrag
Eine wichtige Frage, die es vorab zu klären gilt, ist jene des Vertragstyps. Hievon sind weitere Rechtsfolgen abhängig[Preisregelungen].
Man unterscheidet hauptsächlich zwischen:
Einheitspreisvertrag,
Pauschalpreisvertrag,
Regiepreisvertrag.
Es kommen auch Mischformen vor, zB für einen Teil der Leistung wird ein Pauschalpreis vergütet, die restliche Leistung wird nach Einheitspreisen abgerechnet.
Die Preise können entweder fest (fix) oder veränderlich (gleitend) sein.
1. Der Einheitspreisvertrag
Beim Einheitspreisvertrag wird die Leistung in beschreibbare und aufmessbare Positionen unterteilt. Dem in der einzelnen Position beschriebenen technischen Leistungsumfang wird eine Menge vorangestellt (Vordersatz). Diese Menge liegt dem Angebot zugrunde. Abgerechnet wird aber nach der tatsächlich ausgeführten Menge. Der Einheitspreis selbst ist der Preis für die Einheit einer Leistung, die in Stück, Zeit oder Masse bzw anderen Maßeinheiten erfassbar ist. Im Einheitspreisvertrag wird dem Auftraggeber nur der Einheitspreis zugesichert, nicht aber der Gesamtpreis. Der Gesamtpreis ändert sich mit der abzurechnenden Menge.
Dem Einheitspreisvertrag liegt in der Regel ein...