Der österreichische Bauprozess
2. Aufl. 2009
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S. 118XII. Das Vollständigkeitsrisiko beim Pauschalpreisvertrag
Literatur:Hussian, Das Vollständigkeits- und Mengenrisiko beim Pauschalvertrag; in Aktuelles zum Bau- und Vergaberecht, 203; Kapellmann/Schiffers, Vergütung, Nachträge und Behinderungsfolgen beim Bauvertrag4 Bd. 2; Karasek, Die Pauschalpreisvereinbarung in der Baupraxis, ecolex 1991, 235; Karasek, ÖNORM B 2110, Rz 449 ff.; Krejci, Bauvertrag: Wer trägt das Baugrundrisiko?; Krejci, in Rummel3, § 1170 a; Kriegner, Das Vollständigkeitsrisiko beim Bauvertrag, immolex 2005, 203; Gölles, Önormenvertrag: Leistungsänderung und Behinderung, ecolex 1996, 839; Roquette, Vollständigkeitsklauseln: Abwälzung des Risikos unvollständiger oder unrichtiger Leistungsbeschreibungen auf den Auftragnehmer, NZBau, 2001, 57; Roquette, Pauschal ist Pauschal!, BauR 2004, 736.
1. Die Pauschalpreisvereinbarung
Ausdrücklich regelt das Gesetz in § 1170a ABGB nur den Werkvertrag, dem ein Kostenvoranschlag zugrunde liegt, nicht aber den Pauschalpreis. Bei Bauverträgen werden Angebote mit konstruktiven Leistungsverzeichnissen mit Einheitspreisen regelmäßig den Erfordernissen des Kostenvoranschlages entsprechen.
Im Gegensatz zum Einheitspreisvertrag legt der Pauschalpreis n...