Der österreichische Bauprozess
2. Aufl. 2009
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S. 107XI. Das Baugrundrisiko
Literatur: Karasek, ÖNORM B 2110 Rz 514 ff.; Krejci, Baugrundrisiko und Bauvertrag, FS Fasching, 311 ff.; Krejci, Bauvertrag: Wer trägt das Baugrundrisiko?; Krejci, Die bauvertragliche Pflicht zur Baugrundprüfung, WBl 1989, 259 ff.; Krejci, Die bauvertragliche Pflicht zur Baugrundrisikotragung, WBl 1988, 425 ff.; Krejci, Zulässigkeitsgrenzen bauvertraglicher Risikoverschiebungen zu Lasten des Auftragnehmers, wbl 1999, 385 ff.; Rummel, Das „Baugrundrisiko“ ein neuer Rechtsbegriff?, FS Strasser II (1993), 311 ff.; Thaler, Rechtsprechungsübersicht Baugrundrisiko, ecolex 2001, 192 ff; Thurnhart, Das Baugrundrisiko, bbl 2006, 127ff.
1. Der Begriff des Baugrundrisikos
Der Begriff des Baugrundrisikos ist im Gesetz nicht definiert. Unter Baugrundrisiko wird aber allgemein die Gefahr des unerwarteten und nicht im voraus erkannten Kostenverlaufes aus Gründen, die ihre Ursache im Grund und Boden haben, verstanden (Englert, BauR 1991/5, 537). Das bei Vertragsabschluss noch unzulängliche Wissen über die Bodenverhältnisse führt nämlich zu Annahmen, auf denen die Kalkulation des Auftragnehmers zwangsläufig beruht und somit zu einer falschen Preisbildung. Die Arbeiten werden da...