Der österreichische Bauprozess
2. Aufl. 2009
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S. 81VIII. Die Preisminderung und deren Bewertung
Literatur:neue Rechtslage:Binder in Schwimann3 § 920 ff.; Bollenberger, Judikatur zur „neuen Gewährleistung“ – geringfügiger Mangel beim Autokauf, Zak 2005, 23; P. Bydlinski in KBB § 922 ff.; Faber, Handbuch zum neuen Gewährleistungsrecht; Karasek, Kommentar zur ÖNORM B 2110, Rz 1246 ff.; Kletecka, Gewährleistung neu, RdW 2001, 642; Kletecka, Der geringfügige Mangel, RdW 2003, 612; Koziol/Welser, Bürgerliches Recht Band II13, Welser/B. Jud, Die neue Gewährleistung (2001); Welser, Das neue Gewährleistungsrecht, ecolex 2001, 420. alte Rechtslage:Gölles, ÖNORM B 2110: Bauleistungsübernahme und Mängelfolgen, ecolex 1996, 831; Kurschel, Gewährleistung beim Werkvertrag; Kurschel, Baumängel: Rücktritt wegen Verbesserungsverzuges nach Ablauf der Gewährleistungsfrist, ecolex 1991, 229; Rabl, Der teilweise behebbare Qualitätsmangel, ecolex 2000, 270; Reischauer in Rummel3, § 922 ff.; Welser, Schadenersatz statt Gewährleistung; Welser in Straube/Aicher, Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht II.
1. Der Anspruch auf Preisminderung
Nach der Gewährleistungsreform stehen dem Auftraggeber als primäre Gewährleistungsbehelfe vorerst nur Verbesserung[Vorrang der V...