Der österreichische Bauprozess
2. Aufl. 2009
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S. 71VII. Der Gewährleistungsanspruch auf Wandlung des Bauvertrages
Literatur:neue Rechtslage:Binder in Schwimann3, § 920 ff.; Bollenberger, Judikatur zur „neuen Gewährleistung“ – geringfügiger Mangel beim Autokauf Zak 2005, 23; Faber, Handbuch zum neuen Gewährleistungsrecht; Karasek, Kommentar zur ÖNORM B 2110, S 584 ff.; Koziol/Welser, Bürgerliches Recht Band II12 S 74 (mwN); Welser/B. Jud, Die neue Gewährleistung (2001); dieseben, Zur Reform des Gewährleistungsrechts; alte Rechtslage:Krejci, Reform des Gewährleistungsrechts (1994); Kurschel, Gewährleistung beim Werkvertrag; Reischauer in Rummel3, § 922 ff.; Welser, Schadenersatz statt Gewährleistung; Welser in Straube/Aicher, Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht II.6.4.2.2.
1. Die Voraussetzungen des Wandlungsanspruches
Eine juristische Auseinandersetzung mit Bauleistungen ist selten eine ohne Bezugnahme auf Gewährleistungsansprüche wegen behaupteter Mängel an der Bauleistung.
Ist die Bauleistung mangelhaft und handelt es sich bei der Mangelhaftigkeit nicht lediglich um eine geringfügige, besteht das Recht auf Wandlung des Bauvertrages. Dieses Rechtsgestaltungsrecht stellt die gewichtigste Gewährleistungsrechtsfolge dar und soll daher bei l...