Der österreichische Bauprozess
2. Aufl. 2009
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S. 60VI. Die Voraussetzungen und Grenzen des Verbesserungsanspruches
Literatur:neue Rechtslage:Binder in Schwimann3 § 920 ff.; Bollenberger, Judikatur zur „neuen Gewährleistung“ – geringfügiger Mangel beim Autokauf, Zak 2005, 23; P. Bydlinski in KBB § 922ff.; Faber, Handbuch zum neuen Gewährleistungsrecht; Holzinger, Ansprüche im Falle voreiliger Selbstvornahme der Verbesserung durch den Übernehmer, RdW 2008, 636; Karasek, Kommentar zur ÖNORM B 2110, Rz 1246 ff.; Kletecka, Gewährleistung neu, RdW 2001, 642; Koziol/Welser Bürgerliches Recht Band II13; Meyenburg, Zur „Neuen Gewährleistung“ – Fragen aus der Praxis, Zak 2008, 43; Welser/B. Jud, Die neue Gewährleistung (2001); Welser, Das neue Gewährleistungsrecht, ecolex 2001, 420; Wilhelm, Merkwürdigkeiten der Mängelrüge nach der ÖNORM B 2110, ecolex 2007, 669; Wilhelm, Die ganz normale voreilige Selbstverbesserung, ecolex 2008, 881.
alte Rechtslage:Czermak, Verbesserung durch Neuherstellung des Werkes – deutsche Rechtsprechung anwendbar?, WBl 1987, 47; M. Gruber, Der unverhältnismäßige Verbesserungsaufwand in § 1167 ABGB, RdW 1990, 434; Gölles, ÖNORM B 2110: Bauleistungsübernahme und Mängelfolgen, ecolex 1996, 831; Kurschel, Gewährleistung beim Werkve...