Der österreichische Bauprozess
2. Aufl. 2009
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S. 198XIX. Verschulden und Kausalität bei Schadenersatzansprüchen
Literatur:Haindl, Memo: Bauführerhaftung für Nachbarschäden, ecolex 2007, 843; Karasek, ÖNORM B 2110, Rz 1297 ff; Karner in KBB § 1295ff; Korinek/Krejci, Handbuch der Bauwirtschaft V; Koziol, Haftpflichtrecht; Koziol/Welser Bürgerliches Recht II13; Krejci, Die Bedeutung der Regeln der Technik im Bauvertragsrecht, FS Kralik (1986), 435ff.; Schlosser H./Hartl/Schlosser L., Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, ÖJZ 2009, 58; Welser, Schadenersatz statt Gewährleistung; Welser in Straube/Aicher Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht; Wilhelm, Subunternehmer schädigt Subunternehmer, ecolex 2008, 510.
1. Allgemeines zum Schadenersatzanspruch
Schadenersatz ist die Haftung für rechtswidrig verschuldete Schäden. Es wird zwischen vertraglicher und deliktischer Haftung unterschieden. Allgemeine Voraussetzungen des Schadenersatzes sind, neben dem Eintritt eines Schadens, die Verursachung durch den Schädiger, sowie ein schuldhaftes und rechtswidriges Handeln.[Definition]
In der Praxis wird die Rechtswidrigkeit in den meisten Fällen bereits im Verstoß des Schädigers gegen vertragliche Pflichten liegen. Besteht kein Vertrag, liegt Rechtswi...