Der österreichische Bauprozess
2. Aufl. 2009
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S. 167XVI. Die Vertragsstrafe und deren Grenzen
Literatur:Beuthien, Pauschalierter Schadensersatz und Vertragsstrafe, 1. FS Larenz (1973); Reischauer in Rummel2, § 1336; Harrer in Schwimann3, § 1336; Karasek, ÖNORM B 2110 Rz 865 ff.; Kleine-Möller, Die Vertragsstrafe im Bauvertrag, BB 1976, 442; Krejci, Bauverzögerung und ihre Rechtsfolgen, RdW 1999, 65 ff.; Krejci, Zur Vertragsstrafe im Bauvertrag, ecolex 1993, 80; Krejci, Handbuch zum KSchG (1981), 419; Zu den Änderungen durch das UGB (ab ): Krejci, Handelsrecht3 (2005) 271.
1. Einleitung
Kaum ein Bauprozess kommt in der Praxis ohne Bezugnahme auf Vertragsstrafen[Vertragsstrafe in der Praxis] aus. Der Grund liegt darin, dass Bauverträge regelmäßig pauschale Schadenersatzabreden beinhalten, um für den Fall der Nichteinhaltung der vertraglichen Bauzeit oder generell für den Fall der Nichterfüllung Ersatzansprüche zu ermöglichen, ohne in der Praxis meist schwierige konkrete Schadensnachweise erbringen zu müssen. Die Vertragsstrafe kann in der Praxis meist relativ einfach geltend gemacht oder eingewendet werden, sie birgt auf der anderen Seite für den Schuldner der Vertragsstrafe ein großes Risiko in sich, da bei Vorliegen der Voraussetzungen des Ve...