Der österreichische Bauprozess
2. Aufl. 2009
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S. 145XIV. Der Irrtum über den Preis
Literatur:Bollenberger in KBB § 871ff.; Hahnl/Müller W., Das vorvertragliche Schuldrecht aus Sicht des vergabespezifischen Rechtsschutzes und eine irrtumsrechtliche Betrachtung, in Aktuelles zum Bau- und Vergaberecht, 189; Karasek, ÖNORM B 2110 Rz 117 ff.; Koziol/Welser, Bürgerliches Recht13 I 147 ff.; Krejci, Der Angebotsirrtum bei Vergabe öffentlicher Bauaufträge, ÖZW 1979, 97; Krejci, Angebotsirrtum und Auftragsvergabe nach ÖNORM A 2050, ecolex 1991, 232; Mayer-Maly, Bemerkungen zum Kalkulationsirrtum, FS Ostheim, 189; Rummel in Rummel3 § 871 ff.
Der Bauunternehmer erhält im Rahmen der Ausschreibung Unterlagen, die er für die Preiskalkulation benötigt, etwa Pläne, Bodengutachten oder auch ein Leistungsverzeichnis. Darüber hinaus oder statt dessen trifft der Bauunternehmer eigene Kalkulationsannahmen, etwa über Zufahrtswege im Rahmen der Besichtigung des Baugrundstückes. Dabei erfolgt die Kalkulation des Preises für gewöhnlich unter großem Zeitdruck. In dieser Situation können dem Bauunternehmer Irrtümer unterlaufen, die er erst im Zuge der Bauausführung feststellt, sodass er Leistungen, die er nun zu erbringen hat, oder auch Umstände der Leistungserb...