ÖJK/Müller

Datenschutz/Informationsfreiheit/Geheimnisschutz

Kritik und Fortschritt im Rechtsstaat, Band 51

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3921-5

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Datenschutz/Informationsfreiheit/Geheimnisschutz (1. Auflage)

S. 249Publikumsdiskussion

Dr. Wolfgang Heufler, Rechtsanwalt: Die Frage geht an Max Schrems. Ich habe recherchiert: Am ist Privacy Shield mit kritischen Anmerkungen der Kommission für ein weiteres Jahr verlängert worden. Das widerspricht jetzt ein bisschen Ihren doch relativ klaren kritischen Anmerkungen. Ist das jetzt über den 25. hinaus als Gleichwertigkeitsbeschluss zu sehen?

Mag. Max Schrems: Wie bei allen Normen gilt das Abkommen, solange es nicht behoben worden ist. Dass die EU-Kommission ihre eigenen Entscheidungen aufhebt, davon bin ich auch nicht ausgegangen. Bei der Vorlage für das irische Verfahren war es so, dass Facebook eigentlich ein gar nicht so blödes juristisches Argument geliefert hat. Sie haben gesehen, ihnen schwimmen alle Felle davon, was die Standardvertragsklauseln betrifft. Der Barrister hat – ich glaube, ohne Rücksprache mit Facebook und mit allen Lobby-Firmen, die da mitinvolviert sind, zu halten – einfach gesagt: In der Privacy-Shield-Entscheidung steht ja in den Erwägungsgründen drinnen, dass US-Recht angemessen ist. Also muss das ja auch im Falle von Standardvertragsklauseln gelten. Damit hat er de facto alle Erwägungsgründe und damit auch Privacy S...

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