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ÖJK/Müller

Datenschutz - Informationsfreiheit - Geheimnisschutz

Kritik und Fortschritt im Rechtsstaat, Band 51

1. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3921-5

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Dokumentvorschau
Datenschutz - Informationsfreiheit - Geheimnisschutz (1. Auflage)

Andrea Jelinek

I. S. 78Betroffenenrechte

Welche Betroffenenrechte gibt es nach der Datenschutz-Grundverordnung? Vieles ist bekannt und ganz wenig ist neu. Wie Gerhard Hesse gestern schon ausgeführt hat, ist der Datenschutz mit der DSGVO nicht vom Himmel gefallen, sondern es gibt seit 1978 ein Datenschutzgesetz in Österreich. Jene, die sich immer schon an die Normen des österreichischen Rechts gehalten haben, werden auch mit der DSGVO und ihrer Anwendung keine Probleme haben.

Welche Rechte bestehen? Das Recht auf Information, das Recht auf Auskunft, das Recht auf Berichtigung. Neu ist das Recht auf Vervollständigung unrichtiger oder unvollständiger Daten. Ferner gibt es das Recht auf Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragung, das Widerspruchsrecht und das Recht, nicht einer automatisierten Entscheidungsfindung unterworfen zu werden. Das heißt, im Prinzip nur wenig wirklich Neues.

II. Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden

Die Aufsichtsbehörden nach der DSGVO sind unabhängig - auch das wurde gestern mehrfach angesprochen. In jedem Mitgliedstaat muss es eine oder mehrere Aufsichtsbehörden geben. Mehrere Aufsichtsbehörden gibt es zB in Deutschland, da gibt es eine B...

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