Das österreichische Übernahmerecht
2. Aufl. 2006
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S. 243XI. Entscheidungen
A. Verfassungsgerichtshof
.2000, B 2010/99
Leitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Vorschreibung einer Gebühr für ein Verfahren vor der Übernahmekommission; sinngemäße Anwendung des ÜbernahmeG auf ein öffentliches Angebot zum Rückkauf eigener Aktien (zur Einziehung zwecks nachfolgender Kapitalherabsetzung); keine verfassungswidrige Einrichtung der Übernahmekommission als Kollegialbehörde mit richterlichem Einschlag; keine Bedenken gegen die Verordnungsermächtigung der Wiener Börse AG zur Erlassung einer Gebührenordnung für das Verfahren vor der Übernahmekommission; Anhörung der Übernahmekommission erfolgt; keine Bedenken gegen die in der GebührenO vorgesehene Mindestgebühr; keine Verletzung des Kostendeckungsprinzips.
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.
Die Beschwerde wird abgewiesen.
Begründung
Entscheidungsgründe:
I. 1. Am gab die beschwerdeführende Gesellschaft in einer Pressekonferenz die Absicht bekannt, den Inhabern ihrer Vo...