Das österreichische Übernahmerecht
2. Aufl. 2006
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S. 172X. Gesetzestexte
1. Übernahmegesetz
BGBl I 1998/127 idF BGBl I 1999/189, BGBl I 2001/98, BGBl I 2003/92 und BGBl I 2006/75
Änderungen zur bisherigen Rechtslage durch das ÜbRÄG 2006 sind durch Fettdruck hervorgehoben. Streichungen wurden nur kenntlich gemacht, wenn sie materiell bedeutend sind.
1. Teil Allgemeines
Begriffe
§ 1. Im Sinn dieses Bundesgesetzes bedeuten:
Übernahmeangebot (Angebot): ein öffentliches Angebot an die Inhaber von Beteiligungspapieren einer Aktiengesellschaft zum Erwerb eines Teils oder aller Beteiligungspapiere gegen Barzahlung oder im Austausch gegen andere Wertpapiere.
Zielgesellschaft: die Aktiengesellschaft, deren Beteiligungspapiere Gegenstand eines Angebots sind.
Bieter: jede natürliche oder juristische Person und jede Personengesellschaft, die ein Angebot stellt, beabsichtigt, ein solches zu stellen, oder hiezu verpflichtet ist.
Beteiligungspapiere: börsenotierte Aktien und sonstige übertragbare börsenotierte Wertpapiere, die mit einer Gewinnbeteiligung oder einer Abwicklungsbeteiligung verbunden sind; weiters übertragbare Wertpapiere, die zum Erwerb solcher Wertpapiere berechtigen, wenn diese von der Zielgesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinn des § 2...