Das österreichische Übernahmerecht
2. Aufl. 2006
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S. 162IX. Squeeze-out und Delisting
1. Squeeze-out-Gestaltungen
a) Grundsätzliches
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In Österreich bestehen verschiedene Möglichkeiten, den Ausschluss von Gesellschaftern zu erreichen. Während es bis zum Inkrafttreten des Gesellschafterausschlussgesetzes im Mai 2006 keine speziell auf den Ausschluss von Gesellschaftern zielende Regelung gab und dieser Effekt nur über eine verschmelzende oder errichtende Umwandlung oder eine nicht verhältniswahrende Spaltung erreicht werden konnte, gibt es nun eine allgemeine Regelung zum Ausschluss von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft. Die Möglichkeit, denselben wirtschaftlichen Effekt durch eine verschmelzende Umwandlung – und zT auch durch eine errichtende Umwandlung – zu erreichen, besteht weiterhin. Zur Wahrung einheitlicher Standards wurden die Verfahrensregeln an das GesAusG angepasst. Die Spaltung soll nach Intention des Gesetzgebers grundsätzlich nicht mehr als Instrument des Gesellschafterausschlusses zur Verfügung stehen.
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Der maßgebliche Unterschied der neben dem GesAusG bestehenden Möglichkeiten zum Gesellschafterausschluss besteht darin, dass nicht allein ein Anteilstransfer (auf Aktionärsebene), sondern vielmehr ein Vermögenstransfer auf ...