Die österreichische DBA-Politik
1. Aufl. 2013
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Anhang
S. 407Österreichischer Entwurf
Abkommen zwischen der Republik Österreich und _____ auf dem Gebiete der Steuern von Einkommen und Vermögen
Die Republik Österreich und _____, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen,
haben Folgendes vereinbart:
Artikel 1
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE PERSONEN
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Artikel 2
UNTER DAS ABKOMMEN FALLENDE STEUERN
(1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die für Rechnung eines Vertragsstaats oder seiner Gebietskörperschaften erhoben werden.
(2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steuern vom Gewinn aus der Veräußerung beweglichen oder unbeweglichen Vermögens, der Lohnsummensteuern sowie der Steuern vom Vermögenszuwachs.
(3) Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere
in Österreich:
die Einkommensteuer;
die Körperschaftsteuer;
die Grundsteuer;
die...