Niedrigbesteuerung im Unternehmenssteuerrecht
1. Aufl. 2016
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I. S. 130Einleitung
Die Steuersouveränität eines Staates erlaubt es, die Erhebung bestimmter Steuerarten vorzusehen sowie Bemessungsgrundlagen und Steuersätze frei zu bestimmen. Abgesehen von der Staatsmittelbeschaffung bietet das Steuerrecht dem Gesetzgeber damit auch ein taugliches Instrument zur wirtschafts- und sozialpolitischen Intervention. Durch Steuervergünstigungen lassen sich sowohl Anreize für ein bestimmtes Verhalten setzen als auch den Wirtschaftsstandort eines Staates stärken. So hat sich gerade in den letzten Jahren vor dem Hintergrund einer kontinuierlichen Erweiterung der Europäischen Union der Standortwettbewerb der Mitgliedstaaten zunehmend auf das Gebiet des Steuerrechts konzentriert. Der Entscheidungsspielraum der Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei der Ausgestaltung der jeweiligen Ertragssteuersysteme ist jedoch durch das Unionsrecht eingeengt. Insbesondere zu beachten sind einerseits die aus den Grundfreiheiten abzuleitenden Vorgaben und andererseits das europäische Beihilfenrecht. Dadurch soll verhindert werden, dass einem Mitgliedstaat durch „unfaire“ Maßnahmen eines anderen Mitgliedstaats Steuersubstrat entzogen wird, und eine effektive Besteuerung soll im...