Niedrigbesteuerung im Unternehmenssteuerrecht
1. Aufl. 2016
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I. S. 97Einführung und Themenstellung
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dienen vorwiegend dazu, die durch das Steuerrecht verschiedener Staaten verursachte steuerliche Mehrbelastung grenzüberschreitender Wirtschaftsbeziehungen zu vermeiden. Dabei verpflichten sich die Vertragsstaaten, bestimmte Einkünfte nicht zu besteuern oder durch Anrechnung der im anderen Vertragsstaat erhobenen Steuer eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Das Zusammenspiel der nicht aufeinander abgestimmten nationalen Steuerrechtsordnungen und der auf die Vermeidung daraus resultierender steuerlicher Mehrbelastungen abzielenden DBA kann aber auch dazu führen, dass bestimmte Einkünfte letztlich in keinem der beiden Vertragsstaaten mehr besteuert werden. Die Ursachen einer solchen doppelten Nichtbesteuerung sind vielfältig. Zum Teil handelt es sich dabei sogar um ein von den Vertragsstaaten angestrebtes oder zumindest bewusst in Kauf genommenes Ergebnis. In vielen Fällen kommt es allerdings deshalb zu einer doppelten Nichtbesteuerung, weil sich die Vertragsstaaten im jeweiligen DBA darauf beschränken, die Besteuerungsrechte für bestimmte Einkünfte aufzuteilen, aber keine Verpflichtung vorsehen, diese Rechte auch tatsäch...