Mündelgeld richtig anlegen
1. Aufl. 2018
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S. 906. Zusammenfassung
Als „roter Faden“ zieht sich durch dieses Buch folgende Annahme:
Anlagen, die gemeinhin als „sicher“ betrachtet werden und ex lege „mündelsicher“ sind, va Mündelgeldsparbücher (§ 216) und Wertpapiere und Forderungen (§ 217 ABGB), sind keineswegs „fruchtbringend“, sondern eher „furchtbringend“, was ihre extrem niedrige Verzinsung – noch vor Berücksichtigung der Inflation – betrifft. Mündelgeld, das ausschließlich in derartige Veranlagungen investiert wird, ist daher einer schleichenden Geldentwertung ausgesetzt und damit streng genommen nicht mehr „sicher“.
Anlagen, die zumindest die Chance (!) haben, ein wenig fruchtbringend zu sein, beinhalten zugleich das Risiko, zumindest auf kurze Sicht merklich im Wert schwanken zu können – und sind daher nicht mehr „sicher“.
Damit steht die Mündelanlage vor einem scheinbar unlösbaren Dilemma, wenn es gilt, die generelle Vorgabe des § 215 ABGB nach „sicherer und möglichst fruchtbringender Anlage“ zu erfüllen. Das ist derzeit einfach nicht möglich, da „klassische“ sichere Anlagen überhaupt nicht fruchtbringend sind und fruchtbringende Anlagen – zumindest auf kürzere Sicht – keineswegs sicher.
Angesicht der derartig niedrigen Renditen von ex lege „mün...