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Elisabeth Kaindl

Ertragsteuerliche Behandlung von mildtätigen Körperschaften öffentlichen Rechts

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-7073-4197-3

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Ertragsteuerliche Behandlung von mildtätigen Körperschaften öffentlichen Rechts (1. Auflage)

S. 555. Besteuerung unbeschränkt steuerpflichtiger BgA

5.1. Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art

Nach § 7 Abs 1 KStG ist der Körperschaftsteuer das vom BgA innerhalb eines Kalenderjahres bezogene Einkommen zu Grunde zu legen. Die Einkünfteermittlung von BgA ist im Rahmen einer Gewinnermittlung vorzunehmen, da BgA im Prinzip nur Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen können. Dies ergibt sich daraus, dass außerbetriebliche Einkünfte sowie land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten keinen BgA begründen und selbständige Einkünfte dem Wesen nach nicht vorliegen können.

Nach ständiger Rechtsprechung und Schrifttum stellt für Zwecke der Körperschaftsteuer jeder einzelne BgA ein selbständiges, von der Trägerkörperschaft verschiedenes Steuersubjekt dar, auch wenn zivilrechtlich nur eine Rechtsperson (KöR) existiert. Daraus resultiert, dass ein Verlustausgleich zwischen verschiedenen BgA grds nicht möglich ist. Nach der Judikatur des VwGH und Ansicht der Finanzverwaltung ist jedoch eine Zusammenfassung von BgA und damit ein Verlustausgleich beispielsweise unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Bei einem engen technisch-wirtschaftlichen und organisatorischen Zusammenhang verschiedener Einrichtungen, zB ...

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