Erich Karauscheck/Georg Strafella

Der Mietzins

2. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-2330-6

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Der Mietzins (2. Auflage)

S. 156VIII. Der freie Mietzins

A. Anwendungsbereich des freien Mietzinses

Der Anwendungsbereich des MRG erstreckt sich gem § 1 Abs 1 MRG grundsätzlich auf Wohnungen, einzelne Wohnungsteile und Geschäftslokale. Ebenso darunter fallen, wenn auch für sich allein betrachtet unter Umständen nicht unter das MRG fallend, etwaig mitvermietete Haus- und Grundflächen. Werden mit einem einheitlichen Vertrag dem MRG unterliegende Objekte zusammen mit Bestandobjekten vermietet, die vom Anwendungsbereich des Schutzgesetzes ausgenommen sind, unterliegt das gesamte Objekt dem Kündigungsschutz, soweit die kündigungsgeschützten Räume nicht nur als Nebenbestandteil anzusehen sind.

Anders verhält es sich mit der Anwendung sonstiger mietrechtlicher Bestimmungen, insbesondere mit den Mietzinsvorschriften: Sofern zu einem einheitlichen Mietzins sowohl dem MRG unterliegende, als auch nicht dem MRG unterliegende Objekte in einem Vertrag vermietet werden, ist die Mietzinsvereinbarung in Ansehung des gesamten Mietgegenstandes von den besonderen Mietzinsbildungsvorschriften des MRG ausgenommen, sofern weder ein krasses Missverhältnis zwischen dem Gebrauchswert der mieterschutzfreien und der mietengeschützten Räume, noch ein solches zwischen dem b...

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