Der materielle Tatbegriff im Finanzstrafrecht
1. Aufl. 2020
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S. 260Teil IV – Zusammenfassung in Thesen
Der materielle Tatbegriff zählt zu den kontroversest diskutierten Rechtsfiguren im Finanzstrafrecht. Der Tatbegriff ist die Grundlage jeder Subsumtion, da er das historische Täterverhalten beschreibt, das vom Gericht oder der Finanzstrafbehörde auf seine rechtliche Qualifikation untersucht werden soll. Darüber hinaus strahlt der materielle Tatbegriff aber auch auf viele weitere materiell-rechtliche und prozessuale Fragestellungen wie zB die Verjährung gem § 31 FinStrG oder die Selbstanzeige gem § 29 FinStrG aus und bestimmt zumindest indirekt auch den Prozessgegenstand.
Nichtsdestotrotz hat sich die österreichische wissenschaftliche Literatur bisher noch kaum mit der Frage der genauen Auslegung des Tatbegriffes beschäftigt. Zur Schließung dieser Lücke wurde ein dogmatischer Ansatz gewählt und das Rechtskonstrukt des Tatbegriffes im Finanzstrafrecht umfassend aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet. Dabei hat sich gezeigt:
Die Tat im materiellen Sinn
Unter dem Begriff der „Tat im materiellen Sinn“ versteht man einen bestimmten Lebenssachverhalt als kleinstes, nicht mehr teilbares, sachverhaltsmäßig noch abgegrenztes Element eines historischen Geschehens, das auf seine rech...