Müller/Höller-Prantner

Markenrecht kompakt

2. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-4265-9

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Markenrecht kompakt (2. Auflage)

S. 1689. Die Unionsmarke

9.1. Allgemeines

Eingeführt wurde die Unionsmarke mit der VO (EG) 40/94 des Rates vom über die Gemeinschaftsmarke. Aktuelle Rechtsgrundlage des Unionsmarkenrechts ist die VO (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Unionsmarke (modifizierter Text), welche gem Art 288 AEUV in den Mitgliedstaaten unmittelbar gilt. Zur Förderung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts existiert auf Basis der UMV ein einheitliches Markensystem für die Union, das es ermöglicht, in einem einzigen Verfahren Marken zu erwerben, die im gesamten Gebiet der Union ohne Rücksicht auf die Staatsgrenzen Schutz genießen und wirksam sind. Gem Art 1 UMV ist die Unionsmarke einheitlich und hat dieselbe Wirkung in der gesamten Gemeinschaft (Prinzip der Einheitlichkeit). Die Unionsmarke kann nur für das gesamte Gebiet eingetragen oder übertragen werden oder Gegenstand eines Verzichts oder einer Entscheidung über den Verfall der Rechte des Inhabers oder die Nichtigkeit sein, und ihre Benützung kann nur für die gesamte Gemeinschaft untersagt werden (Art 1 Abs 2 UMV). Die Rechte und Wirkungen der Unionsmarke ergeben sich grundsätzlich ausschließl...

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