Markenrecht kompakt
2. Aufl. 2021
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S. 11. Allgemeines und Rechtsquellen
Gegenstand des Markenrechtes ist der Schutz von Zeichen, welche geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Marke individualisiert Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen. Als Immaterialgut kommt der Marke enorme wirtschaftliche Bedeutung zu. Markenrecht ist als Teil des Immaterialgüterrechts dem Kennzeichenrecht zuzuordnen. Zum Kennzeichenrecht zählen insbesondere auch der Schutz von Kennzeichen vor Missbrauch nach § 9 UWG und vor Imitationsmarketing nach § 2 Abs 3 Z 1 UWG, der Schutz der Firma nach § 17 UGB und der Schutz des Namens nach § 43 ABGB.
In Österreich ist das Markenrecht im Markenschutzgesetz 1970 (MSchG) geregelt. Erstmals wurde das Markenrecht im Jahr 1858 durch das „kaiserliche Patent vom 17.12.1858, womit ein Gesetz zum Schutze der gewerblichen Marken und anderer Bezeichnungen erlassen wurde“, kodifiziert. Durch das kaiserliche Patent wurde der bis dahin herrschende Markenzwang, jedes Erzeugnis musste seinen Hersteller identifizieren, von der Freiheit der Markenwahl abgelöst. Schon das MSchG von 1858 normierte bis heute bestehende Kernpunkte des Markenrechts, insbesondere eine Legaldefinition, das Register- und Prioritätsprinzip. Mit ...